Achtung! Nach Corona! Änderungen seit dem 01.06.2020 bei der RAV Stellen Melde-Pflicht!
*Hoteljob-Schweiz hat für die Stelleneingabe alles für die Hotellierie und Gastronomie aktualisiert.
Infoseite RAV / Seco über die Stellenmeldepflicht
Als einzigstes Jobportal in der Schweiz, bietet Hoteljob-Schweiz weiter einen kostenlosen Stellen Melde-Service für das RAV / Seco, direkt über die Stelleneingabe an.
Was ändert sich genau? Das Seco sieht nur noch ungelernte Berufsgruppen in der Hotellerie
und Gastronomie als relevant und meldepflichtig an. Gelernte Köche (Hofas / Refas oder
Hotelfachfrau/-mann EFZ / Hotellerieangestellte/-r EBA) entfallen dann der Meldepflicht.
Meldepflichtig wären dann im konkreten Fall Servicemitarbeiter / Buffet / Hilfsköche / Spüler / Rezeptionsmitarbeiter (alle) welche die Tätigkeit als ungelernte ausüben könnten.
Allgemein weiterhin gültige Infos:
Seit dem 01.07.2018 (angepasst am 01.06.2020) gilt diese Stellenmeldepflicht für Berufsgruppen, welche mehr als 8% Arbeitslosigkeit verursachen. Darunter fallen viele Berufszweige in der Hotellerie und Gastronomie, aber eben auch nicht alle. Unser RAV Service System gleicht diese automatisch ab, informiert sie vorab und meldet dann, wenn Sie das wünschen, die Stelle dem RAV. Stellen die sie dann trotzdem online setzen (Grün) unterliegen Ihrer eigenen Verantwortung. (z.B. Stellen, welche Sie schon vorher dem RAV gemeldet haben oder wo sie der Meinung sind nicht melden zu müssen)
Vorgehensweise
Wichtiger Hinweis:
Hoteljob-Schweiz kann keine Verantwortung über Ihre Veröffentlichung der Stellenangebote
rechtlich übernehmen. Sie müssen selbst entscheiden, welche Stellen sie „trotzdem“ online stellen oder welche sie dem RAV melden.
Wir bieten diesen Service gratis an, es entstehen keine weitere Kosten.
Überprüfen Sie die Stelle ganz genau, bevor Sie diese dem RAV melden, Sie ist danach nicht
mehr bearbeitbar nur noch kopierbar.