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Stellenmeldepflicht-Rav- Seco-Schweiz

31.05.2020

 

Achtung! Nach Corona! Änderungen seit dem 01.06.2020 bei der RAV Stellen Melde-Pflicht!  

*Hoteljob-Schweiz hat für die Stelleneingabe alles für die Hotellierie und Gastronomie aktualisiert.

 

Infoseite RAV / Seco über die Stellenmeldepflicht

 

Als einzigstes Jobportal in der Schweiz, bietet Hoteljob-Schweiz weiter einen kostenlosen Stellen Melde-Service für das RAV / Seco, direkt über die Stelleneingabe an.

 

Was ändert sich genau? Das Seco sieht nur noch ungelernte Berufsgruppen in der Hotellerie

und Gastronomie als relevant und meldepflichtig an. Gelernte Köche  (Hofas / Refas oder 

Hotelfachfrau/-mann EFZ / Hotellerie­angestellte/-r EBA) entfallen dann der Meldepflicht.

 

Meldepflichtig wären dann im konkreten Fall Servicemitarbeiter / Buffet / Hilfsköche / Spüler / Rezeptionsmitarbeiter (alle) welche die Tätigkeit als ungelernte ausüben könnten.

 

Allgemein weiterhin gültige Infos:

 

Seit dem 01.07.2018 (angepasst am 01.06.2020) gilt diese Stellenmeldepflicht für Berufsgruppen, welche mehr als 8% Arbeitslosigkeit verursachen. Darunter fallen viele Berufszweige in der Hotellerie und Gastronomie, aber eben auch nicht alle. Unser RAV Service System gleicht diese automatisch ab, informiert sie vorab und meldet dann, wenn Sie das wünschen, die Stelle dem RAV. Stellen die sie dann trotzdem online setzen (Grün) unterliegen Ihrer eigenen Verantwortung. (z.B. Stellen, welche Sie schon vorher dem RAV gemeldet haben oder wo sie der Meinung sind nicht melden zu müssen)

 

Vorgehensweise

 

  • Sie erstellen wie gehabt bei Jobangebote bearbeiten ein Stellenangebot von gelöschten, deaktivierten Jobs oder ein neues Jobangebot
  • Derzeit akzeptiert das RAV nur Texte (keine .pdf oder Weiterleitungen)
  • Nachdem Sie alles ausgefüllt haben, fragt Sie das System, ob Sie die Stelle bei RAV melden wollen oder nicht (trotzdem online stellen)
  • Melden Sie die Stelle beim RAV, geht diese danach auf Gelb und Sie haben
  • noch eine gewisse Zeit (bis 12 oder 18 Uhr) um die Stelle noch weiterhin zu bearbeiten
  • Ist diese Zeit verstrichen, wird die Stelle von uns an das RAV weitergeleitet und ist dann nicht mehr bearbeitbar (blockiert)
  • Das RAV informiert Sie dann per Email über den Status der Bearbeitung
  • Der RAV Status wird bei uns am Jobangebot zusätzlich dokumentiert
  • Wenn die Stelle nach ca. 5-7 Tagen vom RAV frei gegeben wird, geht Sie dann bei uns automatisch online (auf Grün-Gelb) und ist ab jetzt nicht mehr wiederverwendbar oder bearbeitbar, nur noch kopierbar, da das RAV nur eine Stelle einmal unveränderbar akzeptiert
  • Auch beim Löschen einer Stelle will das RAV weitere Informationen, um diese Stelle dann entgültig aus dem RAV System herauszunehmen

 

Wichtiger Hinweis:

 

Hoteljob-Schweiz kann keine Verantwortung über Ihre Veröffentlichung der Stellenangebote

rechtlich übernehmen. Sie müssen selbst entscheiden, welche Stellen sie „trotzdem“ online stellen oder welche sie dem RAV melden.

 

Wir bieten diesen Service gratis an, es entstehen keine weitere Kosten.

 

Überprüfen Sie die Stelle ganz genau, bevor Sie diese dem RAV melden, Sie ist danach nicht

mehr bearbeitbar nur noch kopierbar.

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