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Nichtraucherschutzgesetze in der Hotellerie
Meta description: Das Rauchen in Schweizer Hotels ist streng verboten. Angeschlossene Gastronomiebetriebe können in manchen Fällen von Ausnahmeregelungen Gebrauch machen.
Nichtraucherschutzgesetze in der Hotellerie
In der Schweiz gilt seit dem 1. Mai 2010 ein Nichtraucherschutzgesetz, das besagt, dass Rauchen in öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln verboten ist. Dieses Gesetz betrifft auch Hotels und Gaststätten, in denen Rauchen nicht mehr erlaubt ist.
Damit hat viele Hotels nach dem Glücksspielverbot von 1998 ein weiterer herber Schlag getroffen, denn Glücksspiele wie Roulette, Black Jack und Spielautomaten sind seither nur in Casinoserlaubt. Zwar ist kaum damit zu rechnen, dass das Nichtraucherverbot aufgehoben wird, doch die gute Nachricht ist, dass in der Schweiz seit 2019 Online Glücksspiele, wie Bwin Online Slots erlaubt und legal sind.
Doch was bedeutet das Rauchverbot nun für die Hotellerie und welche Ausnahmen gibt es?
Rauchen in der Hotellerie
Für Hotels gilt seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, dass alle Zimmer, öffentlichen Bereiche und Küchen rauchfrei sein müssen. Darüber hinaus sind auch Außenbereiche, in denen Gäste rauchen können, nur in bestimmten Abständen von einem Gebäude oder einer öffentlichen Verkehrsmittelstrecke erlaubt.
Das Nichtraucherschutzgesetz hatte und hat weitreichende Auswirkungen auf die Hotellerie in der Schweiz. In den ersten Jahren nach seiner Einführung wurden viele Hotels und Pensionen geschlossen, da sie sich nicht an die neuen Bestimmungen halten konnten.
Inzwischen haben sich viele Hotels auf das Nichtraucherschutzgesetz eingestellt, indem sie spezielle Räume für Raucher einrichten, die mit einer separaten Eingangstür verbunden sind. Einige Hotels haben sogar spezielle rauchfreie Flügel oder Etagen eingerichtet. Auch die Kosten für die Reinigung und den Ersatz von Textilien sind zeitweise aufgrund des Nichtraucherschutzgesetzes gestiegen.
Ausnahmen für Hotels mit Gastronomiebetrieb
Auch wenn in der Gastronomie grundsätzlich das Rauchverbot gilt, da es sich um öffentlich zugängliche Räume handelt, gibt es zwei Ausnahmemöglichkeiten, die Hotels mit angeschlossener Gastronomie Handlungsspielraum lassen.
So dürfen in Restaurants Raucherräume, sogenannte Fumoirs, eingerichtet werden, wenn diese maximal bis zu einem Drittel der Gesamtfläche der Ausschankräume einnehmen.
Kleine Betriebe mit höchstens 80 Quadratmetern Fläche können eine Bewilligung als Raucherbetrieb beantragen, sofern die Bestimmungen im jeweiligen Kanton dies nicht verbieten.
Grauzone: E-Zigaretten
Momentan fallen E-Zigaretten inklusive Kartusche und Liquid in den Geltungsbereich des Lebensmittelrechts und werden als Gebrauchsgegenstände behandelt. Somit ist die Nutzung von E-Zigaretten in der Hotellerie nach wie vor eine Grauzone und Hotels dürfen ihren Gästen erlauben, diese auf ihren Zimmern oder in ausgewiesenen Bereichen zu rauchen.
Dies soll jedoch Anfang 2024 mit der Einführung des neuen Tabakproduktgesetzes (TabPG) geändert werden. Lange wurde über dieses Gesetz beraten, das auch E-Zigaretten und andere Substanzen einschließt, doch 2021 wurde es beschlossen. Im letzten Jahr wurde eine Durchführungsverordnung erarbeitet und dieses Jahr soll das TabPG veröffentlicht werden, bevor es 2024 in Kraft tritt.
2019 debattierte der Nationalrat darüber, ob zusätzlich zur Anpassung des Gesetzes auch eine Sonderregelung für den Konsum von E-Zigaretten verabschiedet werden sollte. Diese sollten damit teilweise vom Rauchverbot ausgenommen werden, sodass Hotels und Restaurants ihren Kunden in bestimmten Zonen das Rauchen von E-Zigaretten gestatten können. Ob diese Erweiterung des Gesetzes in Zukunft noch kommt, bleibt allerdings abzuwarten.
Warum ist das Nichtraucherschutzgesetz so wichtig?
Gesundheitliche Gründe und der Schutz Jugendlicher sind die wichtigsten Gründe für das Zigarettenverbot in der Schweiz. Rauchen ist eine der Hauptursachen für viele schwerwiegende Erkrankungen wie Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Lungenerkrankungen. Diese Erkrankungen sind oft tödlich und können zu schwerwiegenden gesundheitlichen Komplikationen führen. Rauchen ist auch eine Ursache für chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma und COPD. Darüber hinaus können Zigarettenrauch und seine Inhaltsstoffe auch die Gesundheit der Menschen in der Umgebung beeinträchtigen, da sie durch das Passivrauchen ausgesetzt sind.
Um Jugendliche zu schützen, ist im TabPG festgelegt, dass Tabakprodukte und elektronische Zigaretten nicht an unter 18-Jährige verkauft werden dürfen. Auch Werbung für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten dürfen sich nicht an Minderjährige richten.
Seit der Veröffentlichung des Nichtraucherschutzgesetzes sind Hotels in der Schweiz grundsätzlich rauchfrei und auch Angestellte müssen die Gesetze einhalten und dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen rauchen.
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