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Wie Arbeitnehmer vom Bildungsgutschein profitieren können

13.10.2021

 

Wie Arbeitnehmer vom Bildungsgutschein profitieren können

Die Hotellerie ist eine Branche, die personaltechnisch immer in Bewegung ist. Selbst während Corona gab es trotz zahlreicher temporärer Schließungen keinen Stillstand. Das Personal wurde weitergebildet, weil die optimierten Kurzarbeiterregelungen hier sehr viele Möglichkeiten boten. Doch auch ohne Pandemie ist es möglich, sich mit Fördermitteln weiterbilden zu lassen.

 

Als Arbeitnehmer zu Fördermitteln kommen

Für viele Arbeitnehmer ist es undenkbar, in Kontakt mit der Arbeitsagentur zu sein, wenn sie gar nicht arbeitslos sind. Doch diese Institution ist die Anlaufstelle, wenn es um berufliche Bildung geht und zwar für Unternehmer und Arbeitnehmer.

Welche Förderung in Frage kommt, kann dem Qualifizierungschancengesetz entnommen werden. Die Vorbildung entscheidet darüber, ob ein Bildungsgutschein, ein Aufstiegs-Bafög oder Aufstiegsstipendium in Frage kommt.

Der Bildungsgutschein kann Arbeitnehmern gewährt werden, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, beispielsweise weil ein Hotel schließt oder sie aufgrund fehlender Kenntnisse bei ihrem Arbeitgeber nicht flexibel genug eingesetzt werden können. Um ihn soll es hier vor allem gehen.

 

Bildungsgutschein – was genau ist das?

Der Bildungsgutschein funktioniert etwas anders als Gutscheine, die man sonst so geschenkt bekommt. Er wird nicht über einen konkreten Geldbetrag ausgestellt, sondern der Wert wird durch ein Bildungsziel definiert. Bildungsgutscheine können nur bei Dienstleistern eingelöst werden, die entsprechend zugelassen sind. Die Zulassung erhalten die Bildungsanbieter nach einer entsprechenden Zertifizierung (AZAV).

Das Bildungsziel sind entweder bestimmte Berufsabschlüsse, Zertifikate, die im Beruf nachzuweisen sind, kann sich aber auch über Kenntnisse definieren, die nicht speziell für einen Beruf gefordert, aber sehr hilfreich sind. In der Hotellerie wären hier beispielsweise Sprachkurse mit speziellem Vokabular für Hotel- und Gaststättenwesen zu nennen oder Schulungen in den speziellen Buchungsanwendungen. Wer grundsätzlich Interesse an einer Weiterbildung, aber keine Idee hat, in welchem Bereich er sich weiterbilden sollte, kann aktuelle Jobangebote durchforsten und nach Anforderungen suchen, die oft gefragt sind. Auch in der Branche hat die Digitalisierung Einzug gehalten und das Personal muss entsprechend geschult sein. Die kontaktlose Schlüsselübergabe kann technische Probleme bereiten, die ein Mitarbeiter dann schnell lösen können muss oder von installierten Programmen wird auf cloudbasierte Anwendungen gewechselt, die besondere Kenntnisse erfordern. Themen gibt es also viele, nun heißt es nur, ein passendes Angebot zu finden und sein persönliches Bildungsziel zu benennen.

Gültig sind Bildungsgutscheine zeitlich begrenzt. Die Gültigkeit wird durch die ausstellende Behörde festgelegt. Manchmal gibt es auch regionale Begrenzungen, da der Trend aber ohnehin zu Fernstudium und Webinaren geht, entfällt die immer öfter. Hat ein Bildungsgutschein am Tag des Beginns eines Bildungsangebotes seine Gültigkeit, ist dies ausreichend.

Die Abrechnung erfolgt über die Bildungsdienstleister. Dem Seminarteilnehmer entstehen keine Zusatzkosten, im Gegenteil: oft werden Nebenkosten wie Fahrgeld oder Kinderbetreuungskosten, die zusätzlich entstehen ebenfalls übernommen.

Gefördert werden können:

  • Fort- und Weiterbildungen
  • Umschulungen
  • Fernstudium
  • Auffrischungskurse (z.B. beim Staplerschein)
  • Seminare zum Erwerb spezieller Lizenzen oder Zertifikate

 

Aufstiegsfortbildungen und Berufsabschlüsse

Als Aufstiegsfortbildungen werden aufbauende Seminare bezeichnet, die zu höheren Abschlüssen führen. Ein Bachelor kann sein Masterstudium so beispielweise im Fernstudium absolvieren und trotzdem einer Arbeit nachgehen. Auch Meisterkurse oder Technikerausbildungen fallen hierunter. Hier werden das Aufstiegs-Bafög oder Stipendium als Fördermittel herangezogen. Um dies bewilligt zu bekommen, müssen Fachkenntnisse  nachgewiesen werden, auf die mittels Bildungsangebot aufgebaut wird.

Für Berufsabschlüsse wird üblicherweise der Bildungsgutschein vergeben, der für Umschulungen oder Externenprüfungen verwendet werden kann. Hiervon machen Personen Gebrauch, die einen Beruf haben, aber aus verschiedenen Gründen in dem Beruf nicht mehr arbeiten können oder wollen.

Vom Helfer zur Fachkraft mit dem Bildungsgutschein

Im Qualifizierungschancengesetz ist verankert, dass Menschen, die mit einer Fortbildung einen Berufsabschluss anstreben, ganz besonders gefördert werden sollen. Der Bildungsgutschein kann in diesen Fällen beispielsweise für eine Umschulung eingesetzt werden, die es inzwischen auch als Duales Modell gibt. Duale Umschulungen sind im Grunde wie Ausbildungen, es werden praktische und theoretische Anteile unterrichtet. Die Gesamtzeit bis zum Abschluss ist bei einer Umschulung aber kürzer.

Ein großer Vorteil für Erziehende ist, dass es auch viele Umschulungen in Teilzeit gibt, so dass die Phase in der die Kinder  noch mehr Betreuung brauchen, gut für eine entsprechende Weiterbildung genutzt werden kann.

Wer es sich zutraut, sich nur den Abschlussprüfungen zu stellen, kann viel Zeit sparen. Die Externenprüfung kann man ablegen, wenn ausreichend Berufserfahrung vorliegt. Zur Vorbereitung werden spezielle Kurse angeboten, die ebenfalls mit dem Bildungsgutschein abgerechnet werden können.

In Deutschland weiterbilden und im Ausland arbeiten

Gerade die Schweizer haben sehr hohe Anforderungen an ihr Hotelpersonal. Wer sich in Deutschland gut qualifiziert hat Chancen, in den besten Häusern in der Schweiz arbeiten zu können. Viele Seminare werden online angeboten und können ortsunabhängig absolviert werden. Wer seinen Bildungsgutschein also in Deutschland einlöst, kann die Fortbildung selbst auch im Ausland absolvieren. Vor allem für Fernstudiengänge bietet sich das an, denn diese dauern ja auch oft eine geraume Zeit.

 

Pflichten, die der Bildungsgutschein mit sich bringt

Pflichten im Zusammenhang mit einem Bildungsgutschein ergeben sich erst mit dem Moment, in dem der Gutschein eingelöst wird. Verfällt ein Gutschein, muss ein neuer beantragt werden, wird dies nicht getan, dann sind keine Kosten entstanden und entsprechend hat der Antragsteller auch keinerlei Pflichten.

Löst jedoch ein Bildungsanbieter einen Gutschein ein, entsteht für den Inhaber des Gutscheins die Pflicht, an dem Bildungsangebot teilzunehmen und alles dafür zu tun, damit das Bildungsziel erreicht wird. Auch der abrechnende Bildungsanbieter hat die Pflicht, eine Gefährdung des Bildungsziels rechtzeitig bei der ausstellenden Stelle bekannt zu geben. Es gibt nämlich diverse Angebote, um Weiterbildungsinteressierte zu unterstützen, damit sie ihr Bildungsziel erreichen.

Nimmt ein Teilnehmer aus Gründen, die die Arbeitsagentur nicht als akzeptabel anerkennt, nicht mehr an dem Seminar teil, kann es sein, dass die entstandenen Kosten zurückverlangt werden. Bildungsdienstleister rechnen den Gesamtbetrag für ein Seminar ab. Das heißt, auch wenn ein Seminar, das ein Jahr dauert, nach drei Wochen abgebrochen wird, werden die Gesamtkosten fällig. Akzeptable Gründe sind immer Krankheit, Arbeitsaufnahme und bei Präsenzseminaren ein Umzug. Auch viele unvorhersehbare Lebensereignisse wie Trauerfälle oder Trennung, können anerkannt werden. Dann ist es wichtig, offen mit dem Leistungsträger zu kommunizieren.

 

Wird das Bildungsziel trotz regelmäßiger Teilnahme nicht erreicht, weil beispielsweise eine Prüfung nicht bestanden wird, entstehen keine Rückzahlungspflichten.

Die Zertifizierungen für Träger und Maßnahmen beinhaltet auch die Meldung der Anwesenheit und Teilnahme an den Kostenerbringer. Bei Präsenzkursen kann es sogar sein, dass Anwesenheitslisten geführt werden.

 



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